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Allgemeine Geschäftsbedingungen der JORDAN GmbH
IMMOBILIENVERWALTUNGEN -
1. Abschluss des Vertrags
1.1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Immobilie und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden; spätestens jedoch mit dem Zahlungsbetrag des Mieters/Gastes. Der Zahlungsnachweis gilt zusammen mit dem Buchungsangebot; bzw. Buchungsrechnung als Berechtigungsnachweis zur Nutzung der aufgeführten Immobilie während des aufgeführten Zeitraums; sofern der Anspruch darauf nicht verwirkt wird.
1.2. Der Vertragspartner wird in diesen AGB mit Mieter/Gast bezeichnet.
Vertragspartner ist grundsätzlich die in der Buchungsangebots/Rechnung aufgeführte Person/en oder Unternehmen. Der Vertragspartner haftet deshalb direkt in allen Belangen für die Personen, für die er die Immobilie bucht.
1.2. Der Vertrag endet mit dem von der JORDAN GmbH in der Buchungsangebot/Rechnung aufgeführtem Datum, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der JORDAN GmbH bedarf. Bei Teilrechnungen ist der in der Buchungsanfrage des Mieters/Gastes aufgeführte Mietzeitraum als Mietende anzusehen.
1.3. Für die rechtzeitige Rückgabe des Mietobjektes hat der Gast/Mieter zu sorgen.
1.4. Vor dem Einzug und nach dem Auszug findet durch die JORDAN BAU GmbH eine Objektüberprüfung statt. Das Objekt wird in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand an den Gast/Mieter übergeben und soll im gleichen Zustand zurückübergegeben werden. Bzw. bei nicht gebuchter Zwischenreinigung, muss diese vom Gast/Mieter einmal wöchentlich durchgeführt worden sein, da alle Preise so berechnet sind. Küche, Küchengeräte, Geschirr müssen komplett endgereinigt sein, da die Preise ohne diese Haushaltsführungskosten berechnet sind. Mängel und Beschädigungen, die vom Gast/Mieter während des Aufenthalts zu vertreten sind, müssen angegeben werden, bzw. ersetzt oder behoben werden. (auch Deckenspots)
1.5. Nach der Übergabe werden von der JORDAN BAU GmbH die Zählerstände abgelesen.(Die Anfangsbestände werden bei Einzug abgelesen.) Bei kurzfristigen Buchungen (unter 6 Monaten) kann die JORDAN BAU GmbH aus Vereinfachungsgründen für Strom und Wasserverbrauch pauschal je 25 € pro Monat abrechnen. In dieser Pauschale sind je 10 € für Zählermiete, Grundgebühr und Abrechnungsgebühr (siehe auch 4.3.) enthalten und je 15 € pauschal Verbrauchskosten exklusiv gesetzlicher MWSt. Etwaige Nachzahlungen werden mit der Kaution verrechnet, ebenso wie offene Mietrechnungen und Kosten für evtl. Beschädigungen oder Nachreinigungen. Der verbleibende Gutschriftsbetrag wird innerhalb zwei bis maximal sieben Kalenderwochen zurückerstattet, bzw. sollten Nachzahlungen entstanden sein, so hat die Nachzahlung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Abrechnung zu erfolgen. Der Gast hat dafür zu sorgen, dass seine Bankverbindung rechtzeitig vorliegt. Gebühren bei der Rücküberweisung (z.B.: ins Ausland) gehen zu Lasten des Gastes/Mieters.
1.6. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 6 Monaten) muss die JORDAN BAU GmbH entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf alle erbrachten Miet/Buchungsbeträge und Leistungen die z.Zt. gültigen 7 % MWSt berechnen. Bei Buchungen/Anmietungen über 6 Monaten entfällt die MWSt.
2. An-
2.2. Die Immobilienrückgabe für Ferienwohnungen hat bis 10:00 Uhr, bzw. maximal bis 12:00 am Tag des Buchungsendes zu erfolgen, bei möbelierten Wohnungen hat die Rückgabe bis 8:00 Uhr, bzw. maximal bis 9:00 Uhr zu erfolgen. Eine Úhrzeitbestätigung am Übergabetag hat von Seiten des Gastes rechtzeitig vorher nochmals zu erfolgen.
Wird die Immobilie nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt; bzw. ordnungsgemäß übergeben, so ist die Jordan Bau GmbH berechtigt, die Immobilie zurückzufordern und zurückzunehmen gegen in Rechnungsstellung folgender Kosten:
Bei Mietungen unter 1 Woche, erfolgt eine Nachberechnung über die entsprechendeTagespreise je nach Anzahl der Verzögerungstage, bei Mietungen im Wochenmodus, 50 % des Wochenpreises, bei Mietungen im Monatsmodus, 50 % des Monatspreises, sofern eine Weitervermietung möglich ist. Ist keine Weitervermietung möglich, weil die Übergabe nicht rechtzeitig erfolgt ist, so fallen die vollen Kosten abzgl. Verminderung von Verbrauchskosten an. Entstehen Kosten für die anderweitige Unterbringung der nachbuchenden Gäste/ Mieter, weil die Immobilie nicht ordnungsgemäß übergeben wurde, so sind dann die tatsächlichen Kosten zzgl. 100 € Verwaltungsgebühr zu tragen, sofern sie die oben genannten prozentualen Kosten übersteigen. Wurde mit einem Gast vereinbart, dass zum Buchungsende die entsprechenden Schlösser zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Übergabe an den Folgegast ausgetauscht werden können, so ist dieses verbindlich und der Gast trägt die Kosten des Austausches, die i.d.R. günstiger sind als eine neu anfallende Miete. (z.B. WAZ Wohnungen mit Monatsmieten)
3. Leistungen, Preise
3.1.1. Alle Immoblilien werden ausschließlich zum Zwecke der Übernachtung, bzw. Nutzung als Ferienwohnung vermietet.
Die Möbel dürfen weder umgestellt noch zweckentfremdet benutzt werden. Die Immobilien dürfen nicht zum Zwecke der Lagerung von Materialien noch von Haushaltsauflösungen, noch von sonstigem persönlichem Hausstand, benutzt werden. Weder zum Zwecke der eigenen Hauptwohnsitz-
3.1. Welche Leistungen/Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung der Immobilie im Internet unter www.ferienhaus-
3.2. Preise: Sollten konkreter Preisvereinbarung nicht gemacht worden sein, so gelten die im Preisteil der Internetseiten unter www.ferienhaus-
3.3. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen MwSt., so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
4. Zahlung
4.1. Aufgrund von schriftlicher Buchungsanfragen per e-
4.2.Zur Fristwahrung der rechtzeitigen Zahlung gilt nicht das Datum des Überweisungsauftrages des Gastes, sondern der Tag der Gutschrift auf dem Buchungs-
4.3. Die Kaution gilt als Sicherheit für die ordnungsgemäße Rückgabe der Immobilie. Nachberechnungen für Verbrauchskosten, zusätzlich nachgebuchter Leistungen, offener Mietrechnungen (bei z.B. bei monatlichen Zahlungen) u.ä. werden mit der Kaution verrechnet. Bei den Verbrauchskosten wie z.B. Strom / Wasser / Heizung gilt als Fixbetrag pro Monat mindestens jeweils 10 € für Zählermiete inkl. Grund-
4.4. Soll der Buchungszeitraum verlängert werden, ohne dass zuvor eine Option zur Verlängerung vereinbart wurde, so ist dies der Jordan Bau GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Die Jordan Bau GmbH überprüft, ob eine Verlängerung möglich ist und erstellt dann ein neues Buchungsangebot. Die Jordan Bau GmbH kann auch ohne Angaben von Gründen die Erstellung eines Verlängerungsangebots ablehnen. Grundsätzlich ist eine Verlängerung nur möglich, wenn die Jordan Bau GmbH dem Verlängerungswunsch zugestimmt hat. Erst mit Zahlungseingang innerhalt der mitgeteilten Frist ist die Buchung/Verlängerung rechtsgültig. (Wert/Gutschrift bei JORDAN GmbH ) Ohne Verlängerungsangebot und / oder Zahlungseingang ist keine Verlängerung möglich.
4.5. Im Mietpreis sind nur die Miete für die angegebene Immobilie enthalten; ebenfalls ist die Miete für die angegebene Möbelierung und Ausstattung enthalten. Grundsteuer und Gebäudeversicherung sind im Preis enthalten. Sonstige Leistungen wir Reinigungsservice, Wäsche, etc. sind nicht enthalten und müssen / können separat dazugebucht werden. Müll, Strom, Wasser, Heizung werden nach Verbrauch abgerechnet wie auf der Internetseite ausführlich beschrieben.
G E Z -
4.4. Bei Zahlungsverzug während des Aufenthalt ist die JORDAN GmbH zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag berechtigt, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Darüber hinaus ist die JORDAN BAU GmbH zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.
4.5. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Standort der JORDAN GmbH .
4.4. Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist nicht möglich.
5. Stornobedingungen
5.1. Buchungen von 1 Tag bis 1 Woche:
Bei einer Stornierung mindestens 14 Tage vor Anreise: kostenlos
Bei einer Stornierung mindestens 7 Tage vor Anreise: 75 € Bearbeitungsgebühr
Bei einer Stornierung ab 2 Tage vor Anreise : 100 % des Gesamtrechnungsbetrages abzgl. evtl. Verbrauchskosteneinsparung.
5.2. Buchungen von 8 Tage bis 2 Wochen:
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : 100 € Bearbeitungsgebühr
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-
5.3. Buchungen von 15 Tage bis 3 Wochen:
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : 125 € Bearbeitungsgebühr
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-
5.3. Buchungen von 1 Monat/bzw. Monatsbuchungen mit beidseitig verbindlichen Verlängerungsoption
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Anreise : 150 € Bearbeitungsgebühr (bei 2 Monaten 175 €, bei 3 Monaten: 200 € usw.)
Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Anreise : 50 % des Gesamt-
Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Anreise : 100 % des Gesamt-
Bei einer Stornierung während des Aufenthalts:: 100 % des Gesamt-
(Bei monatlichen Buchungen mit beidseitig verbindlicher Verlängerungsoption)
5.4. Der Gesamtbetrag ist zu verstehen als bestätigter Preis für den gesamten Zeitraum, den die JORDAN BAU GmbH im Buchungsangebot, bzw. Buchungsrechnung aufgeführt hat; jedoch ohne Kautionbetrag, sofern enthalten.
5.5. Die Kündigungsfrist für vorzeitige Abreise beträgt 14 Tage und muss deshalb innerhalb dieser Frist mitgeteilt werden, weil der vorzeitige Übergabetermin mit der JORDAN BAU GmbH abgestimmt werden muss und berührt nicht die Kosten für die Stornobedingungen.
5.6. Bei Nichtanreise haftet der Besteller / Kunde.
6. Haftung
6.1. Der Mieter/ Gast haftet für alle Schäden, die der JORDAN BAUGmbH durch ihn selbst, seine *Gäste oder *andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Nach Schlüsselübergabe hat der Gast etwaige Schäden sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.
Für den Fall der Nichtbeachtung der Brandschutz-
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6.2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter/Gast überlassenen Räume berechtigt die JORDAN BAU GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Immobilienpreises bleibt in Höhe der Buchung/ Rechnung bestehen.
6.3. Die Benutzung der Räumlichkeiten / gebuchten Immobilie ist ausschließlich von den in der Buchungsangebotsrechnung aufgeführten Personen erlaubt. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, dass seine Personalien korrekt und komplett hinterlegt sind; bei mehreren Personen gilt dies ebenfalls.Gäste und Besucher sind nicht erlaubt, sofern Sie nicht bei de JORDAN BAU GmbH als solche gemeldet sind und deren Übernachtung zusätzlich bezahlt wird. Der Zeitraum muss ebenfalls mitgeteilt werden. Dies muß schriftlich erfolgen. Wird dies nicht eingehalten, so gilt die gleiche Regelung wie unter 6.2..
6.4. Wird die JORDAN BAU GmbH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die JORDAN BAU GmbH dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Mitunter kann es zu Umbuchungen der angebotenen Immobilie augrund kurzfristiger Änderungen kommen. In diesem Fall behält sich die JORDAN BAU GmbH vor, eine andere Immobilie anzubieten, die der gewünschten am ähnlichsten ist, oder sie überweist die Rechnungssumme in voller Höhe zurück und storniert somit die Reservierung. (Bis spätestens 14 Tage vor Buchungsbeginn möglich).
Wird die JORDAN BAU GmbH durch die nicht rechtzeitige ordnungsgemäße Rückgabe der Immobilie durch den Vormieter in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann daraus nicht zugleich Schadensersatz oder ein Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden, vielmehr ist die JORDAN BAU GmbH berechtigt, bis zur Übergabe der gebuchten Immobilie eine andere Unterkunft anzubieten. Dies kann auch ein Hotel sein.
6.5. Soweit die JORDAN BAU GmbH für den Gast/Mieter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes/Mieters; der Gast/Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt die JORDAN BAU GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
6.6. Die JORDAN BAU GmbH haftet für
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7. Pflichten
Der Gast/ Mieter hat sich an die Sorgfaltspflicht zu halten.
Alle Einrichtungen und Ausstattungen, sowie Möbelierungen sind sorgsam zu behandeln.
Möbel und Einrichtungen dürfen nicht ohne Zustimmung umgestellt werden. Möbel und Ausstattungen dürfen nicht entfernt werden. Parkplätze dürfen nur vom Gast/Mieter in der gebuchten Anzahl genutzt werden. Parkplätze mit Parkbügeln sind sachgemäß zu benutzen. Etwaige Schlösser an Parkbügeln sind selber anzubringen. Die Freihaltung des Parkplatzes für Falschparker obliegt in der Pflicht des Gastes/Mieters, ebenso wie die Haftung dafür, die Parkbügel sachgemäß auf -
7.1. Reinigung
Mindestens einmal pro Woche muss in der Immobilie eine Zwischenreinigung (15,oo €) stattfinden. Hat der Gast/Mieter diese Leistung selbst übernommen, so muß er dafür Sorge tragen, dass dies entsprechend ausgeführt wird. (Nähreres im Internet und auf den Aushängen. Die Küche, Küchengeräte und Geschirr sind vom Gast tadellos sauber zu halten, sofern kein Küchenservice mitgebucht.)
Matratzenschoner und Grundspannlaken dürfen n i c h t von den Matratzen entfernt werden.
Ein zusätzliches Spannlaken muss aus hygienischen Gründen angebracht werden, sofern nicht gebucht. Die Betten dürfen nicht ohne Bettwäsche benutzt werden.
7.2. Putzmittel und Putzgeräte sind im Preis nicht inbegriffen. Putzgeräte können vom Gast/Mieter -
7.1. Lüftung der Immobilien
Der Gast / Mieter muss täglich für ausreichend Lüftung sorgen;
Hier handelt es sich um ordnungsgemäße Stoßlüftung von 10-
8. Gewährleistung
8.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast/Mieter Nachbesserung verlangen.
8.2. Der Gast/Mieter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen ( Minderung ), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Gast/Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der JORDAN BAU GmbH mitzuteilen.
Kommt der Gast/Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8.3. Es bleibt der JORDAN BAU GmbH ausdrücklich vorbehalten, zur Erhaltung des im Internet beschriebenen Standard, Einrichtungsgegenstände zu ergänzen, auszutauschen, zu erneuern oder zu entfernen, ohne dass daraus ein Rechtsanspruch entsteht. Da die Immobilien komplett ausgestattet sind, und in der Beschreibung nur die wesentlichen Ausstattungen genannt sind und eine große Anzahl von Ausstattungsgegenständen n i c h t genannt sind, jedoch z.T. großzügig vorhanden und im Preis inbegriffen, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mieter/Gast, k e i n e n Rechtsanspruch wie Reduktion o.ä. daraus herleiten kann, sollte ein erwähnter Gegenstand zwischenzeitlich fehlen, bzw. durch einen anderen ersetzt worden sein. Dem Gast/Mieter bleibt es vorbehalten, diesen genannten Gegenstand zu wünschen. Die JORDAN BAU GmbH wird den genannten Gegenstand dann nachreichen, sofern kein anderer Ausgleich vorhanden.
9. Besondere Hinweise
9.1. Tiere dürfen vom Gast/Mieter nicht mitgebracht werden.
9.2. In der Immobilie ist nur Waschen von Kleinwäsche gestattet.
Die Trocknung darf nicht in den Wohnräumen erfolgen.
Nur auf Balkonen / Terrassen auf den ggf. bereitgestellten Wäscheständern ist die Trocknung von Kleinwäsche erlaubt.
Ausnahmsweise kann Kleinwäsche i n der Immobilie erfolgen, jedoch nur neben den beheizten Heizkörpern und maximal einmal wöchentlich. (Ansonsten Wäschetrockenraum benutzen)
Auf entsprechende zusätzliche Stoßlüftung muss dann geachtet werden wegen der zusätzlichen Feuchtigkeit, anderweitig haftet der Gast/Mieter für entstandene Schäden.
9.3. Der Gast / Mieter ist zur Gewährleistung der zuverlässigen Postzustellung gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt seine genaue Anschrift anzugeben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
9.4. Die JORDAN BAU GmbH ist berechtigt, vom Gast/Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter/Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch die JORDAN BAU GmbH zu entsprechen.
9.5. Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast/Mieter berechtigt die JORDAN BAU GmbH zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum ihrer Buchung. Darüber hinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind der JORDAN BAU GmbH zu ersetzen.
9.6. Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Gastes/Mieters ( Nachweis durch ärztliches Attest )
9.7.. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
9.8.. Für Fundsachen ( liegen gebliebene Sachen ) wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Die JORDAN BAU GmbH verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.
9.9.. Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Es ist möglich gegen Gebühr von 5,-
9.10. Bei Verlust/Beschädigung des Schlüsselsatzes werden 100 €, berechnet. Müssen a l l e Schlösser ausgetauscht werden,
wird der tatsächliche Aufwand nach Belegen berechnet.
9.11. Der Gast/Mieter erwirbt trotz Bestellung keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter und bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten/ Immobilien. Sollten vereinbarte Zimmer/Räumlichkeiten/Immobilien nicht verfügbar sein, ist die JORDAN BAU GmbH verpflichtet, sich um gleichwertigen/ähnlichem Ersatz zu bemühen.
9.12. Die JORDAN GmbH; bzw. dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die gebuchte Immobilie zum Zwecke der Reinigung (Reinigungsservice), technischer Überwachung / Zustandskontrolle (z.B. Heizung, Sanitärinstallationen; Zwischenablesungen von Zählerständen für Energielieferanten, u.ä.) , Lieferung von zusätzlichen Leistungen (z.B.: zusätzliche Handtücher, Bettwäsche, Geschirr o.ä.) während den üblichen Büro/Verwaltungszeiten der JORDAN BAU GmbH zu betreten ohne dass dies dem Gast gesondert mitgeteilt werden muß. Für Reinigungsservice sind folgende Zeiten vorgesehen: Vormittags zwischen 10 und 11 Uhr. Für technische Überwachung: Je letzter Freitag im Monat zwischen 10 und 11 Uhr.
10. Allgemeines
10.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort der JORDAN BAU GmbH vereinbart.
10.2. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden, individuelle Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn diese von der JORDAN BAU GmbH schriftlich bestätigt worden sind.